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Herausgabemessung

Kleinteilemessplatz RGM 2038 – mit verkitteten Detektoren

RGM 2038 Der Messplatz RGM 2038 mit manueller Schwenktür besitzt ein Fassungsvermögen von ca. 110 l mit den Innenabmessungen (BxTxH) 450 x 450 x 550 mm und ist für Messgüter bis 50 kg Gesamtgewicht ausgelegt. Die allseitige Messkammerabschirmung wird durch verschweißte Stahlbleche in einer Stärke von 30 mm gebildet. Die Messelektronik ist in einem 19“ Einschub im oberenteil des Gestells untergebracht. Die Messeinrichtung erfüllt die Anforderungen der DIN ISO 11929, der aktuellen DIN 25457 Teil

Durchreiche RGM 2035 – mit Beta-Plastik-Det.

RGM 2035 Der Durchreichemessplatz RGM 2035 dient der Messung von kleineren Werkzeugen oder Gegenständen, die beim Verlassen des Kontrollbereiches mitgeführt werden. Die Messungen werden nach dem §44 der StrlSchV durchgeführt. Abweichend hiervon können berechtigte Personen Messungen nach §29 der StrlSchV an Reststoffen durchführen. Der Messplatz ist mit einer nach beiden Seiten herausziehbaren Messlade ausgestattet. Der Zugriff erfolgt über eine Schwenktür. Die Türen sind gegenseitig verriegelt. RGM2035 – Tastaturschublade

Freigabemesskammer RGM 2030/ 31 – Toplader

RGM 2030 Die Freigabemesskammer ist zur Durchführung von Entscheidungsmessungen an Messgütern nach dem Prinzip der Gesamt-Gamma-Aktivitätsmessung in 4-Π-naher Messgeometrie bestimmt. Die Messkammer ist in der Lage, eine unabgeschirmte Gesamt-Gamma-Aktivität von 30 Bq an einem Messgut nachzuweisen. Bei einem einzuhaltenden massenspezifischen Grenzwert von z.B. 0,1 Bq/g entspricht dies einem minimalen Messgutgewicht von 0,3 kg, welches nicht unterschritten werden darf. Die Freigabemesskammer kann Gebinde mit den max. Abmessungen von 340 mm * 340 mm * 350 mm (B x

Freigabemesskammer RGM 2023 – mit verkitteten Detektoren

Messkammer RGM2023 Die Freigabemesskammer ist zur Durchführung von Entscheidungsmessungen an Messgütern nach dem Prinzip der Gesamt-Gamma-Aktivitätsmessung in 4-Π-naher Messgeometrie bestimmt. Die Messkammer ist in der Lage, eine unabgeschirmte Gesamt-Gamma-Aktivität von 50 Bq an einem Messgut nachzuweisen. Bei einem einzuhaltenden massenspezifischen Grenzwert von z.B. 0,1 Bq/g entspricht dies einem minimalen Messgutgewicht von 0,5 kg, welches nicht unterschritten werden darf. Die Messeinrichtung führt die Entscheidungsmessung nach der neuen Strahlenschutzverordnung „StrlSchV“ §35 / §36 Reststoffe und §58 Herausbringen durch. Bei

Werkzeugmonitor RGM 2037

Verwendungszweck Der Werkzeugmonitor RGM 2037 dient der radiologischen Überwachung von Werkzeugen und Kleinteilen aus Kontrollbereichen, die Gammakontaminationen erhalten haben können. Die Werkzeuge werden einfach mittig auf die Ablage des Schrankes gelegt und gemessen, ohne dass diskrete Messzeiten durch eine Start/Stopp Funktion notwendig sind. Der Werkzeugmonitor lässt sich an andere Werkzeugschränke anreihen und ist an der Werkzeugausgabe für einen Schnellcheck der Materialien gut platziert. Werkzeugmonitor RGM2037 Nachweisgrenze Nach den neuen Regelwerken DIN ISO 11929 oder DIN 25457 Teil 1