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Freigabemesskammer RGM 2023 – mit verkitteten Detektoren

Messkammer RGM2023
Messkammer RGM2023

Die Freigabemesskammer ist zur Durchführung von Entscheidungsmessungen an Messgütern nach dem Prinzip der Gesamt-Gamma-Aktivitätsmessung in 4-Π-naher Messgeometrie bestimmt. Die Messkammer ist in der Lage, eine unabgeschirmte Gesamt-Gamma-Aktivität von 50 Bq an einem Messgut nachzuweisen. Bei einem einzuhaltenden massenspezifischen Grenzwert von z.B. 0,1 Bq/g entspricht dies einem minimalen Messgutgewicht von 0,5 kg, welches nicht unterschritten werden darf. Die Messeinrichtung führt die Entscheidungsmessung nach der neuen Strahlenschutzverordnung „StrlSchV“ §35 / §36 Reststoffe und §58 Herausbringen durch.

Bei der Messung nach §58 arbeitet die Messeinrichtung mit den errechneten oberflächen- und massenspezifischen Grenzwerten, die sich aus dem Nuklidgemisch nach der Summenformel und den Grenzwerten aus den Spalten 3 und 5 der StrlSchV ergeben. Nach §458 kann eine uneingeschränktes Herausbringen erteilt werden, wenn der errechnete oberflächen- oder massenspezifische Grenzwert vom Messergebnis nicht überschritten wird. Ist ein Grenzwert überschritten, so handelt es sich um kontaminierte Gegenstände.

Bei der Messung nach §35 / §36 arbeitet die Messeinrichtung ebenfalls mit den errechneten oberflächen- und massenspezifischen Grenzwerten, die sich aus dem Nuklidgemisch nach der Summenformel und den Grenzwerten aus den Spalten 3 und 5der StrlSchV ergeben. Nach §36 liegt wie nach §58 eine uneingeschränkte FreigabeHerausbringen vor, wenn der errechnete oberflächen- (Spalte 5) oder massenspezifische (Spalte 3) Grenzwert vom Messergebnis nicht überschritten wird. Wird hingegen nach §36 der massenspezifische Grenzwert aus bspw. Spalte 8 überschritten, so handelt es sich um radioaktiven Abfall. Handelt es sich nach §36 um eine oberflächenspezifische Grenzwertüberschreitung nach Spalte 5 StrlSchV, so liegt radioaktiver Abfall vor. Die Entscheidung darüber wird vom Strahlenschutz getroffen. Das Messprogramm gibt lediglich einen farblichen und akustischen Hinweis bei Überschreitung einer der Grenzwerte.

Der Nachfolger dieses Messkammertyps ist die Neuentwicklung namens RGM 2038, ebenfalls mit verkitteten Detektoren.