Der Atemmasken-Messplatz RGM 2034A ist zur Durchführung von Entscheidungsmessungen an üblichen Atemmasken und Kleinteilen nach dem Prinzip der Gesamt-Gamma-Aktivitätsmessung in 4-Π-naher Messgeometrie bestimmt. Das Messkammerinnenvolumen von 12,4 l ermöglicht das gleichzeitige ausmessen von bis zu drei Atemmasken. Die Messkammer verfügt über eine leicht zu dekontaminierende Edelstahloberfläche und ist allseitig von einer 50mm Stahlabschirmung umgeben.
Die Messeinrichtung ist in der Lage, eine unabgeschirmte Gesamt-Gamma-Aktivität von 30 Bq an einem Messgut nachzuweisen. Bei einem einzuhaltenden massenspezifischen Grenzwert von z. B. 0,1 Bq/g entspricht dies einem minimalen Messgutgewicht von 0,3 kg, welches nicht unterschritten werden sollte.