Aufbau
Die Messkammer mit elektromagnetischer Türentriegelung, bestückt mit 6 Plastikszintillationsdetektoren und einem integrierten Wägesystem, ist das Herzstück der Freimesseinrichtung. Der frontseitige Messkammerzugang, hinter den Flügeltüren des 8´-Containers, ermöglicht die Beschickung der Messkammer mit einem Gabelstapler oder von Hand. Für die Messguterfassung ist die RGM 2022 mit einem Kamerasystem ausgestattet. Das Messgut wird innerhalb der Messkammer aus zwei unterschiedlichen Richtungen fotografiert und in der Datenbank archiviert. Die Freimessanlage RGM 2022 kann Messgüter bis zur Form eines 200 l Fass aufnehmen. Das Maximalgewicht eines Messgutes darf bis zu 500 kg betragen.
Verwendungszweck
Die Freimessanlage ist zur Durchführung von Entscheidungsmessungen an Messgütern nach dem Prinzip der Gesamt-Gamma-Aktivitätsmessung in 4 Π-naher Messgeometrie bestimmt.
Die Messkammer ist in der Lage, eine unabgeschirmte 60Co Gammaaktivität von 100 Bq an einem Messgut nachzuweisen. Bei einem einzuhaltenden massenspezifischen Grenzwert von z.B. 0,1 Bq/g entspricht dies einem minimalen Messgutgewicht von 1 kg, das nicht unterschritten werden darf.
Die Messeinrichtung führt die Entscheidungsmessung nach der neuen Strahlenschutzverordnung StrlSchV §44 Werkzeuge/Kleinteile und §29 Reststoffe durch.
Bei der Messung nach §44 arbeitet die Messeinrichtung mit den errechneten oberflächenspezifischen und massenspezifischen Grenzwerten, die sich aus dem Nuklidgemisch nach der Summenformel und den Grenzwerten aus den Spalten 4 und 5 der StrlSchV ergeben.
Nach §44 liegt eine Herausgabe vor, wenn der errechnete oberflächen- oder massenspezifische Grenzwert vom Messergebnis nicht überschritten wird. Ist ein Grenzwert überschritten, so handelt es sich um ein kontaminiertes Teil, welches dekontaminiert und einer Nachmessung zugeführt werden muss, bevor es herausgegeben werden kann.
Funktionsabläufe
Zum Be- und Entladen ist die Tür mit dem Handgriff (Lichtschranke) zu öffnen und zu schließen. Mit dem Schlüsselschalter „Tür öffnen“ kann bei Fehlfunktionen des Rechners/Steuerung die Tür geöffnet werden, um die Teile zu entnehmen. Hierzu muss die Netzspannung vorhanden sein!
Die Tür wird beim Bewegen über eine SPS Steuerung in ihrer Winkelgeschwindigkeit überwacht und selbsttätig mit einer elektromagnetischen Bremse gebremst, wenn die Geschwindigkeit zu hoch wird. Hierdurch wird vermieden, dass die Tür in die Endanschläge stößt und die mechanischen Belastungen die Türlager und den Detektor schädigen. Bevor die Tür schließt, wird eine Bremsung eingeleitet, die die Tür sanft und mit Hilfe eines Hydraulikdämpfers in die Schließlage bringt. Ein Elektromagnet und die Bremse verriegeln sicher die Tür in der Schließlage.
Messen
Die zu messenden Teile werden über die Fronttür Be- und Entladen. Mit der Unterbrechung der Lichtschranke am Türgriff wird die Fronttür elektromechanisch entriegelt und kann nun von Hand geöffnet werden. Mit dem Loslassen des Türgriffs wird die Tür in ihrer Stellung blockiert.
Das Messgut kann in die Messkammer eingebracht und möglichst mittig auf dem Wägeblech abgelegt werden.
Nun wird die Fronttür wieder geschlossen, so kann im Messdialog die Messung unter den eingegebenen Messgutparametern gestartet werden. Mit der abgelaufenen Messzeit ist die Messung abgeschlossen und das Messgut kann über die Fronttür wieder entnommen werden.
Der Bediener kann aus der Datenbank die entsprechenden Messgutparameter im Messdialog anwählen, bevor die eigentliche Messung am Gegenstand durchgeführt wird. Durch diese Auswahl wird die passende Kalibrierung der Anlage für den zu messenden Gegenstand eingestellt und damit Fehlaussagen im Messergebnis vermieden.
Sollte das passende Messgut nicht unter den kalibrierten Gütern sein, so kann unter der Funktion „automatisch“ ein geeignetes Messgut über die Nettomasse automatisch vom Messsystem ausgesucht werden.
Am Ende der Messung werden die Messergebnisse im Dialog „Messen“ dargestellt und in der SQL-Datenbank gespeichert.