
Die Freigabe-Messkammern dienen dem Nachweis von Gamma- Strahlung und werden zum sogenannten Freimessen von diversen Gegenständen – bis zum 400 l-Fass und 300 kg – die den Überwachungsbereich verlassen sollen, eingesetzt. Hierbei kommen die Genehmigungsgrenzwerte für die gewichts- und oberflächenspezifischen Aktivitäten zum Einsatz.
Die Messeinrichtung erfüllt die Anforderungen des DIN-Regelwerks DIN 25457-1 und der §58 (Herausbringen) u. §35/§36 (Freigabe) der neuen StrlSchV.
Besonderheiten:
Automatische Berechnung der oben genannten Grenzwerte nach den vorliegenden Nuklidspektren unter Berücksichtigung der Halbwertszeiten, den energieabhängigen Ansprechempfindlichkeiten der Detektoren und der mittleren Materialdickenschwächung durch das Messobjekt.