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Freigabemessung

Freimessanlage RGM 2020/ 21 – (6 Detektoren)

Messkammer RGM2020 Die Freigabe-Messkammern dienen dem Nachweis von Gamma- Strahlung und werden zum sogenannten Freimessen von diversen Gegenständen – bis zum 400 l-Fass und 300 kg – die den Überwachungsbereich verlassen sollen, eingesetzt. Hierbei kommen die Genehmigungsgrenzwerte für die gewichts- und oberflächenspezifischen Aktivitäten zum Einsatz. Die Messeinrichtung erfüllt die Anforderungen des DIN-Regelwerks DIN 25457-1 und der §58 (Herausbringen) u. §35/§36 (Freigabe) der neuen StrlSchV. Besonderheiten: Automatische Berechnung der oben genannten Grenzwerte nach den vorliegenden Nuklidspektren unter Berücksichtigung der

Freimessanlage, Freigabemesskammer, Gesamt-Gamma und Kleineteile-Messplatz für §35/§36 und §58 n. StrlSchV Messungen

In dieser Produktkategorie finden sie Freimessanlagen (FMA), Freigabemesskammern, Gesamt-Gamma Messplätze- und Anlagen, Kleinteile-Messplätze, Atemmasken-Messplätze und Durchreichen an Kontrollbereichsgrenzen für §35 / §36, §58 oder auch §94 Messungen n. StrlSchV. Die Messgeräte stammen vorwiegend aus Eigenentwicklungen. Wir bieten ihnen jedoch auch individuelle Umrüstungen ihrer vorhandenen Messgeräte an, natürlich nach aktuellem Stand von Technik und Gesetzgebung. Sollte ihr Messgerät nicht DIN ISO 11929 bzw. DIN 25457 Teil 1 konform sein, fragen sie uns einfach und unverbindlich nach