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FMA / Freimessanlage

Freigabemesskammer RGM 2023 – mit verkitteten Detektoren

Messkammer RGM2023 Die Freigabemesskammer ist zur Durchführung von Entscheidungsmessungen an Messgütern nach dem Prinzip der Gesamt-Gamma-Aktivitätsmessung in 4-Π-naher Messgeometrie bestimmt. Die Messkammer ist in der Lage, eine unabgeschirmte Gesamt-Gamma-Aktivität von 50 Bq an einem Messgut nachzuweisen. Bei einem einzuhaltenden massenspezifischen Grenzwert von z.B. 0,1 Bq/g entspricht dies einem minimalen Messgutgewicht von 0,5 kg, welches nicht unterschritten werden darf. Die Messeinrichtung führt die Entscheidungsmessung nach der neuen Strahlenschutzverordnung „StrlSchV“ §35 / §36 Reststoffe und §58 Herausbringen durch. Bei

Freimessanlage RGM 2022

Aufbau Die Messkammer mit elektromagnetischer Türentriegelung, bestückt mit 6 Plastikszintillationsdetektoren und einem integrierten Wägesystem, ist das Herzstück der Freimesseinrichtung. Der frontseitige Messkammerzugang, hinter den Flügeltüren des 8´-Containers, ermöglicht die Beschickung der Messkammer mit einem Gabelstapler oder von Hand. Für die Messguterfassung ist die RGM 2022 mit einem Kamerasystem ausgestattet. Das Messgut wird innerhalb der Messkammer aus zwei unterschiedlichen Richtungen fotografiert und in der Datenbank archiviert. Die Freimessanlage RGM 2022 kann Messgüter bis zur Form eines 200 l Fass aufnehmen. Das Maximalgewicht

Freimessanlage RGM 2020/ 21 – (6 Detektoren)

Messkammer RGM2020 Die Freigabe-Messkammern dienen dem Nachweis von Gamma- Strahlung und werden zum sogenannten Freimessen von diversen Gegenständen – bis zum 400 l-Fass und 300 kg – die den Überwachungsbereich verlassen sollen, eingesetzt. Hierbei kommen die Genehmigungsgrenzwerte für die gewichts- und oberflächenspezifischen Aktivitäten zum Einsatz. Die Messeinrichtung erfüllt die Anforderungen des DIN-Regelwerks DIN 25457-1 und der §58 (Herausbringen) u. §35/§36 (Freigabe) der neuen StrlSchV. Besonderheiten: Automatische Berechnung der oben genannten Grenzwerte nach den vorliegenden Nuklidspektren unter Berücksichtigung der

Freimessanlage, Freigabemesskammer, Gesamt-Gamma und Kleineteile-Messplatz für §35/§36 und §58 n. StrlSchV Messungen

In dieser Produktkategorie finden sie Freimessanlagen (FMA), Freigabemesskammern, Gesamt-Gamma Messplätze- und Anlagen, Kleinteile-Messplätze, Atemmasken-Messplätze und Durchreichen an Kontrollbereichsgrenzen für §35 / §36, §58 oder auch §94 Messungen n. StrlSchV. Die Messgeräte stammen vorwiegend aus Eigenentwicklungen. Wir bieten ihnen jedoch auch individuelle Umrüstungen ihrer vorhandenen Messgeräte an, natürlich nach aktuellem Stand von Technik und Gesetzgebung. Sollte ihr Messgerät nicht DIN ISO 11929 bzw. DIN 25457 Teil 1 konform sein, fragen sie uns einfach und unverbindlich nach