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strlschv2018

StrlSchV 2018

Im Zuge des neu in Kraft getretenen Strahlenschutzgesetzes wurde die Strahlenschutzverordnung ebenfalls überarbeitet. Seit dem 31.12.2018 gilt in Deutschland die neue Strahlenschutzverordnung. Sie regelt prinzipiell den Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Für Messungen nach §35 und §36 (ehem. §29) StrlSchV gibt es Sonderregelungen zu einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2019, mit der man weiterhin Entscheidungsmessungen nach §29 StrlSchV durchführen kann. Für Herausgabemessungen nach §58 (ehem. §44) StrlSchV gilt seit 2018 die neue Strahlenschutzverordnung. Die vorhandenen Freigabespalten mit ihren nuklidspezifischen Grenzwerten haben