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Allgemein

StrlSchV 2018

Im Zuge des neu in Kraft getretenen Strahlenschutzgesetzes wurde die Strahlenschutzverordnung ebenfalls überarbeitet. Seit dem 31.12.2018 gilt in Deutschland die neue Strahlenschutzverordnung. Sie regelt prinzipiell den Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Für Messungen nach §35 und §36 (ehem. §29) StrlSchV gibt es Sonderregelungen zu einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2019, mit der man weiterhin Entscheidungsmessungen nach §29 StrlSchV durchführen kann. Für Herausgabemessungen nach §58 (ehem. §44) StrlSchV gilt seit 2018 die neue Strahlenschutzverordnung. Die vorhandenen Freigabespalten mit ihren nuklidspezifischen Grenzwerten haben

RGM 2038

RGM 2038

Der Messplatz RGM 2038 mit manueller Schwenktür besitzt ein Fassungsvermögen von ca. 110 l mit den Innenabmessungen (BxTxH) 450 x 450 x 550 mm und ist für Messgüter bis 50 kg Gesamtgewicht ausgelegt. Die allseitige Messkammerabschirmung wird durch verschweißte Stahlbleche in einer Stärke von 30 mm gebildet. Die Messelektronik ist in einem 19“ Einschub im oberenteil des Gestells untergebracht. Die Messeinrichtung erfüllt die Anforderungen der DIN ISO 11929, der aktuellen DIN 25457 Teil 1 und die der neuen Strahlenschutzverordnung §29 und