RGM 2020/ 21 - (6 Detektoren)
Die Freigabe-Messkammern dienen dem Nachweis von Gamma- Strahlung und werden zum sogenannten Freimessen von diversen Gegenständen - bis zum 400l-Fass und 300kg - die den Überwachungsbereich verlassen sollen, eingesetzt. Hierbei kommen die Genehmigungsgrenzwerte für die gewichts- und oberflächenspezifischen Aktivitäten zum Einsatz.
Die Messeinrichtung erfüllt die Anforderungen der DIN-Regelwerke DIN 25482 und DIN 25457 und der §44 (Werkzeuge) u. §29 (Reststoffe) der neuen StrlSchV.
Besonderheiten:
Automatische Berechnung der oben genannten Grenzwerte nach den vorliegenden Nuklidspektren unter Berücksichtigung der Halbwertszeiten, den energieabhängigen Ansprechempfindlichkeiten der Detektoren und der mittleren Materialdickenschwächung durch das Messobjekt.




