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Personenmonitor RPM 13860

Die neue deutsche Strahlenschutzverordnung vom Juli 2001 nennt in ihrer Anlage III Spalte 4 als Grenzwerte für Schutzmassnahmen bei Flächenkontamination für Personen, Kleidung und Gegenstände außerhalb von betrieblichen Überwachungsbereichen einen Grenzwert für Betastrahlung von 1,0 Bq/cm² und für Alphastrahlung 0,1 Bq/cm², gemittelt über eine maximale Fläche von 300 cm² am Körper und 150 cm² an den Händen und Füßen. Legt man die Mittelungsflächen alle Körperteiloberflächen auf 150 cm² fest, so bedeutet dies, dass als Grenzwert eine Aktivität von 150 Bq Betastrahlung und 15 Bq Alphastrahlung noch sicher zu detektieren ist.

Zur messtechnischen Kontrolle dieser Grenzwerte ist der Personen-Endmonitor RPM 13860TS, nach neuer Strahlenschutzverordnung, geeignet.

Die Messung von Oberflächenkontaminationen erfolgt beim Personen-Endmonitor RPM 13860TS mit Großflächen-Proportionaldetektoren. Der Wirkungsgrad dieser Detektoren erzeugt bei den α- und β- Aktivitäten eine Nettoimpulsrate, die bei einer normalen Umgebungsstrahlung von ca. 0,15 µSv/h sicher nachgewiesen werden kann.
Eine Warnschwelle zur Alarmierung einer Kontamination gleich oder größer des Grenzwertes gemäß StrlSchV muss daher so gewählt werden, dass sie einerseits durch den statistisch schwankenden Nulleffekt nur sehr selten ausgelöst wird (sog. Fehlalarme), andererseits jedoch bei der Grenzaktivität, von z.B. 150 Bq β / 15 Bq α, sicher anspricht.
Der Personen-Endmonitor RPM 13860TS passt sich in den Messpausen automatisch dem veränderten Nulleffekt bei schwankender Umgebungsstrahlung an, so dass die nach der sog. „Nulleffekt Subtraktion“ resultierende Nettoimpulsrate immer nur dem Aktivitätsbeitrag (Kontamination) entspricht.